Airdrop Steuern in Deutschland – Einfach erklärt für 2025
Kostenlose Token durch Airdrops erhalten – aber sind die wirklich steuerfrei, oder wartet das Finanzamt trotzdem auf seinen Anteil?
Krypto-Projekte nutzen häufig Airdrops, um neue Coins zu verteilen – oft kostenlos, manchmal als Belohnung für bestimmte Tätigkeiten. Die steuerliche Behandlung von Airdrops ist dabei nicht immer klar und hängt von den Gegebenheiten ab. In diesem Artikel erfährst du, welche Airdrops steuerpflichtig sind, wann du Steuern zahlen musst und wie du Airdrops korrekt in deiner Steuererklärung angibst. Alles verständlich, kompakt und auf dem neuesten Stand.
Solltest du noch nicht vertraut mit den allgemeinen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen sein, dann schau dir unbedingt unseren umfassenden Artikel zur Krypto-Steuer in Deutschland an.
Das Wichtigste zur Krypto-Airdrop-Steuer in Deutschland auf einen Blick
Airdrops mit Gegenleistung (Bounties) sind steuerpflichtig
Airdrops ohne Gegenleistung sind in der Regel steuerfrei
Es gilt eine Freigrenze von 256 € pro Jahr für sonstige Einkünfte
Nach einem Jahr Haltedauer ist der Verkauf von Kryptowährungen steuerfrei
Eine saubere Dokumentation ist essenziell für den steuerlichen Nachweis
Was ist ein Airdrop?
Ein Airdrop bezeichnet die kostenlose Verteilung von Tokens oder NFTs durch Krypto-Projekte an ihre Nutzer. Dies geschieht häufig zu Werbezwecken, als Belohnung für Community-Beiträge oder zur Steigerung der Bekanntheit.
Airdrops können ganz unterschiedlich ablaufen:
Du erhältst Coins ohne dein Zutun, einfach weil du eine bestimmte Wallet-Adresse hast oder einen Coin gehalten hast.
Für die Erfüllung bestimmter Aufgaben, wie ein Newsletter-Abonnement, Veröffentlichung von Tweets oder das Testen einer App, erhältst du Tokens.
Du hältst ein NFT oder einen Token und erhältst im Gegenzug ein weiteres NFT oder einen neuen Token eines Projekts.
Wichtig: Aus steuerlicher Sicht zählt vor allem, unter welchen Umständen du einen Airdrop erhalten hast.
Arten von Airdrops
Nicht jeder Airdrop funktioniert gleich. Je nach Projekt und Zielsetzung unterscheiden sich Art, Ablauf und der damit verbundene Aufwand deutlich. Hier sind die drei häufigsten Formen im Überblick:
Airdrop ohne Gegenleistung
Bei dieser Art von Airdrop bekommst du Tokens einfach so – ohne eine Aktion auszuführen. Häufig reicht es, eine bestimmte Wallet zu besitzen oder einen bestimmten Token zum Stichtag gehalten zu haben.
Beispiel: Im Rahmen eines Airdrops verteilt ein neues Projekt automatisch 200 Tokens an alle, die zum Stichtag ETH in ihrer Wallet hielten – ganz ohne Anmeldung oder Aktivität.
Airdrop mit Gegenleistung (Bounty)
Hier musst du aktiv etwas tun, um die Tokens zu erhalten. Das kann ein Tweet sein, das Testen einer App oder das Ausfüllen eines Formulars. Oft sind solche Airdrops Teil von Marketing- oder Community-Kampagnen.
Beispiel: Ein DeFi-Projekt verteilt Tokens an alle, die ihre Wallet mit der Plattform verbinden und einen Trade durchführen. Als Belohnung für die Aktion werden 50 Tokens vergeben.
NFT Airdrops
Statt Coins bekommst du hier einen NFT – zum Beispiel als Dankeschön für die Teilnahme an einer Aktion oder als Belohnung für das Halten eines bestimmten Tokens. NFT-Airdrops sind vor allem in der Gaming- oder Collectibles-Welt verbreitet.
Beispiel: Ein NFT-Projekt droppt ein kostenloses NFT an alle, die ein bestimmtes Genesis-NFT in ihrer Wallet halten.
Wie behandelt das Finanzamt Airdrops?
Responsive Blog Tables
Art des Airdrops
Beispiel
Steuerpflicht
Airdrop ohne Gegenleistung
Tokens werden automatisch verteilt, z. B. an ETH-Holder
NEIN
Airdrop mit Gegenleistung
Tokens für Anmeldung, Tweet oder App-Test
JA
NFT-Airdrop ohne Leistung
NFT als Geschenk für bestehende Token-Holder
NEIN
NFT-Airdrop mit Leistung
NFT für Teilnahme an Community-Aktion
JA
Datum:
01.06.25
Aktion:
Zufluss 0,01 BTC
Betrag:
600€
Datum:
01.12.25
Aktion:
Verkauf 0,01 BTC
Betrag:
500€
Realisierter Verlust:
100€
Wann und wie wird ein Airdrop besteuert?
Bei Airdrops sind zwei Zeitpunkte für die Steuer relevant: der Erhalt der Tokens und ihr späterer Verkauf. Für die steuerliche Behandlung gilt es zu prüfen, ob du etwas für den Airdrop getan hast, ob ein Marktwert vorliegt und wie lange du die Tokens gehalten hast.
Steuern beim Erhalt der Tokens
Sobald du einen Airdrop erhältst und frei über die Tokens verfügen kannst, entsteht grundsätzlich eine Steuerpflicht. Die Besteuerung erfolgt nach dem sogenannten Zuflussprinzip – also in dem Moment, in dem die Tokens deiner Wallet gutgeschrieben werden und einen Marktwert haben.
Der zugeflossene Betrag in Euro gilt dann als sonstige Einkünfte und wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz (zwischen 0 % und 45 %) versteuert.
Für kleinere Airdrops gibt es eine Freigrenze von 256 € pro Jahr. Einnahmen unterhalb dieser Grenze sind steuerfrei.
Wichtig: Die Freigrenze gilt für sämtliche „sonstigen Einkünfte“ – also auch für zum Beispiel Staking-, Lending- oder Mining-Einnahmen. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber hinaus.
Steuern beim Verkauf der Tokens
Wenn du die erhaltenen Tokens später mit Gewinn verkaufst, kommt eine zweite Steuer ins Spiel: Das private Veräußerungsgeschäft. Entscheidend ist wie lange du die Tokens gehalten hast:
Verkauf innerhalb eines Jahres: Der Gewinn bzw. Wertzuwachs ist steuerpflichtig und wird ebenfalls mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wurde der Airdrop beim Zufluss nicht besteuert (z. B. bei 0 € Marktwert), ist der gesamte Verkaufserlös steuerpflichtig.
Verkauf nach über einem Jahr: Die Veräußerung ist steuerfrei.
Auch für den Verkauf gilt: Wenn deine Veräußerungsgewinne aus allen privaten Verkäufen im Jahr unter 1.000 € bleiben, fällt keine Steuer an. Wird die Freigrenze auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Wann sind Airdrops steuerfrei?
Nicht jeder Airdrop führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Es gibt mehrere Fälle, in denen ein Airdrop komplett steuerfrei bleiben kann – sowohl beim Erhalt als auch beim späteren Verkauf. Entscheidend sind dabei vier Faktoren: Gegenleistung, Marktwert, Haltefrist und Freigrenze.
1. Keine Gegenleistung erbracht
Wenn du den Airdrop ohne aktives Zutun erhalten hast – also keine Anmeldung, keinen Tweet, keine Registrierung, etc. durchgeführt hast, dann gilt der Airdrop beim Erhalt grundsätzlich nicht als steuerpflichtige Einnahme.
2. Kein Marktwert bei Zufluss
Wenn die Kryptowährungen zum Zeitpunkt des Zuflusses keinen Börsenwert oder keinen fairen Marktpreis haben, gibt es keine Grundlage für eine Besteuerung beim Erhalt.
3. Freigrenze von 256 € bei sonstigen Einkünften
Wenn du Airdrops mit Gegenleistung erhalten hast (z. B. durch eine Social-Media-Aktion), gelten diese als sonstige Einkünfte. Bleiben deine gesamten sonstigen Einkünfte im Jahr jedoch unter der Freigrenze von256 €, musst du keine Steuern zahlen.
4. Verkauf nach einem Jahr Haltedauer
Wenn du die Tokens nach dem Erhalt mindestens ein Jahr hältst, kannst du sie steuerfrei veräußern.
5. Freigrenze bei Verkauf innerhalb eines Jahres
Liegt die Summe deiner privaten Veräußerungsgewinne (z. B. aus Airdrops, Coins, NFTs) im Kalenderjahr unter 1.000 €, musst du keine Steuern zahlen. Diese Freigrenze gilt bei Veräußerungen innerhalb der einjährigen Haltefrist.
Privat oder gewerblich? – So erkennt das Finanzamt den Unterschied
In den meisten Fällen handelt es sich bei Airdrops um private Einkünfte, vor allem wenn du nur gelegentlich Airdrops bekommst oder passiv an Projekten teilnimmst. Trotzdem prüft das Finanzamt im Einzelfall, ob deine Tätigkeit bereits den Rahmen einer privaten Aktivität überschreitet.
Wann das Finanzamt auf "gewerblich" umschalten könnte
Du könntest als gewerblich eingestuft zu werden, wenn du:
regelmäßig und systematisch an Airdrop-Kampagnen (z. B. Bounties) teilnimmst,
professionell mit Airdrops handelst oder gezielt darauf spekulierst,
große Einnahmen aus wiederholten Aktionen erzielst,
Infrastruktur nutzt oder Teamarbeit organisierst (z. B. in Telegram-Gruppen gezielte Aktionen planst).
Tipp: Wenn du unsicher bist, ob deine Airdrop-Aktivität noch privat oder schon gewerblich ist, sprich mit einem Steuerberater. Eine frühzeitige Einschätzung kann dir helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wie du Airdrops in der Steuererklärung angibst
Airdrops gelten steuerlich als sonstige Einkünfte und müssen in der Anlage SO der Steuererklärung im Bereich “Leistungen” eingetragen werden. Zum Ausfüllen der Formulare nutzt du am besten das offizielle Steuerportal ELSTER.
Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Airdrops bzw. Kryptowährungen werden in der Anlage SO unter „Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token“ erfasst.
Tipp: Der Coinfox Steuerreport enthält alle relevanten Transaktionsdaten und sollte als Anhang mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Der Gewinn bzw. Verlust muss in Zeile 54 (Box 114 bzw. 115) eingetragen werden.
Eine ausführliche Anleitung zur Erstellung deiner Steuererklärung und viele weitere Tipps findest du in unserem Krypto-Steuer Guide.
Was passiert bei Verlusten oder einem Totalverlust?
Nicht jeder Airdrop wirft automatisch einen Gewinn ab. Manchmal fallen die Preise stark, Projekte werden eingestellt oder Token verlieren ihren Wert. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob und wie Verluste steuerlich geltend gemacht werden können.
Verkauf mit Verlust
Wenn du Kryptowährungen mit Verlust verkaufst (also unter dem Preis, zu dem du sie gekauft oder bekommen hast), kannst du das steuerlich absetzen und so deine Steuerlast reduzieren:
Ein realisierter Verlust kann mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden – z. B. mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Kryptowährungen oder NFTs.
Ein Verlustvortrag in Folgejahre ist ebenfalls möglich, falls du z.B. im laufenden Jahr keine Gewinne erzielt hast.
Eine Verlustverrechnung ist nur dann möglich, wenn der Airdrop beim Erhalt bereits versteuert wurde und einen feststellbaren Marktwert hatte.
Responsive Blog Tables
Datum
Aktion
Betrag
01.06.25
Zufluss 20 Token
600€
01.12.25
Verkauf 20 Token
500€
Realisierter Verlust
100€
Datum:
01.06.25
Aktion:
Zufluss 0,01 BTC
Betrag:
600€
Datum:
01.12.25
Aktion:
Verkauf 0,01 BTC
Betrag:
500€
Realisierter Verlust:
100€
Beispiel: Airdrop von 20 Token am 01.06.2025 zum Marktwert von 600 € (bereits versteuert). Verkauf am 01.12.2025 für 500 €. Daraus resultiert ein Verlust von 100 €, welcher mit anderen Krypto-Gewinnen im selben oder in Folgejahren verrechnet werden kann.
Tipp: Die gezielte Realisierung von Verlusten wird oftmals als Strategie zur Reduzierung von Gewinnen und der Steuerlast verwendet.
FAQ: Häufige Fragen zu Krypto-Airdrop Steuern in Deutschland
01/
Was ist ein Airdrop?
Ein Airdrop bezeichnet die kostenlose Verteilung von Kryptowährungen oder NFTs, häufig zu Werbezwecken neuer Projekte oder als Belohnung für loyale Nutzer.
02/
Ist ein Airdrop steuerpflichtig?
Ob Airdrops steuerpflichtig sind oder nicht, hängt von den Umständen ab. Wenn du für den Airdrop eine Gegenleistung erbracht hast und der Token beim Erhalt einen Marktwert hatte, ist er in der Regel steuerpflichtig.
03/
Muss man auf Airdrops Steuern zahlen?
Wenn für den Erhalt eines Airdrops eine Gegenleistung erbracht wurde (z.B. Social Media Promotion, Ausfüllen eines Formulars, etc.), dann ist der Airdrop steuerpflichtig. In diesem Fall der Marktwert des Airdrops mit dem individuellen Einkommensteuersatz (0-45 %) versteuert.
04/
Wo trage ich Airdrops in die Steuererklärung ein?
Steuerpflichtige Airdrops sind in der Anlage SO unter "Leistungen" anzugeben. Gewinne aus dem Verkauf von Airdrops gehören ebenfalls in die Anlage SO, jedoch in den Bereich "Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token".
05/
Was ist ein Bounty?
Ein Bounty ist ein Airdrop, bei dem du eine Gegenleistung erbringst – z. B. durch Beiträge auf Social Media oder die Teilnahme an einer Kampagne. Bounties gelten als Einnahmen und müssen versteuert werden.
06/
Fazit: Airdrops versteuern muss nicht kompliziert sein
Airdrops landen schnell in deiner Wallet, steuerlich sind sie aber leider kein Selbstläufer. Ob mit oder ohne Gegenleistung, mit oder ohne Marktwert – die richtige Einordnung entscheidet über die Steuerpflicht. Coinfox hilft dir dabei, Airdrops automatisch zu erfassen, steuerlich korrekt zu bewerten und in die Steuererklärung zu übernehmen. So wird aus dem Airdrop-Chaos ein sauberer Steuerbericht.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen keine Finanz-, Anlage- oder Rechtsberatung dar. Investitionen in Kryptowährungen sind mit erheblichen Risiken verbunden und können starken Kursschwankungen unterliegen. Bitte informiere dich gründlich, bevor du investierst. Ziehe bei Bedarf einen unabhängigen Finanz- oder Steuerberater hinzu und stelle sicher, dass du die damit verbundenen Risiken vollständig verstehst. Weder der Autor noch der Herausgeber übernehmen Verantwortung für finanzielle Verluste oder Schäden, die durch die Umsetzung der in diesem Artikel genannten Informationen entstehen könnten. Triff deine Entscheidungen immer sorgfältig und gut informiert.